Hier entsteht die Seite der Kulturbund-Stiftung.
Die Stiftung erhält eine eigene Internetseite und
ist nach Fertigstellung zu erreichen
unter: www.stiftung-kulturbund.de
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Die Kulturbund-Stiftung wurde 2007 gegründet und hat folgende Ordnung beschlossen. | ||
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Stiftungsordnung | ||
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1. Das Ziel der Stiftung ist die Förderung von Projekten, die den in der Stiftung formulierten Zielen entsprechen. Die Förderung erfolgt in der Regel einmalig undausschliesslich für Vorhaben, deren Realisierung noch nicht begonnen wurde. Die Verwendung der Fördergelder als Drittmittel (neben Eigenkapital und zusätzlich eingeworbenen Spenden/Zuwendungen ist ausdrücklich erwünscht. Die Refinanzierung bereits abgeschlossener Projekte sowie eine institutionelle Unterstützung sind ausgeschlossen. 2. Anträge können nur von juristischen Personen, deren Tätigkeit vom zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannt wurde, direkt an die Stiftung gestellt werden. Dem Antrag ist ein aktueller Freistellungsbescheid von der Körperschaftssteuer beizufügen. Eine Stellungnahme der Landesverbände des Kulturbundes e.V. ist empfehlenswert, aber nicht zwingend. 3. Die Fördersumme beträgt mindestens 500,00 € und höchstens 2.500,00 €. Nicht eingesetzte Mittel sind an die Stiftung zurück z führen; sie dürfen nicht für andere Vorhaben eingesetzt werden. Fördergelder, die nicht antragsgemäß verwendet werden, müssen ebenfalls an die Stiftung zurückgezahlt werden. 4. Voraussetzung für die Vergabe der Fördermittel ist ein schriftlicher Antrag, der im Kalenderjahr bis zum 30. September eingereicht wird. Er muss die Ziele und Träger des Projekts, die avisierte Zielgruppe, die konzeptionellen Überlegungen zur Durchführung sowie den zur Realisierung erforderlichen gesamten finanziellen Aufwand enthalten. Der Stiftungsrat entscheidet in der Regel bis zum Jahresende über den eingereichten Antrag. Die Ausgabe der Fördermittel erfolgt im darauf folgenden Jahr vor Projektbeginn. 5. Die Verwendung der Fördergelder ist durch einen Verwendungsnachweis (einschlieslich Belege) nachzuweisen und dem Stiftungsrat zusammen mit einer kurzen Dokumentation (Abschlussbericht, Fotos, Pressematerial etc.) unmittelbar nach der erfolgten Durchführung des Projektes einzureichen. 6. Bei allen Veröffentlichungen (Einladungen, Plakate, Internet etc.) zum geförderten Projekt ist folgende Formulierung zu verwenden: Gefördert durch die Kulturbundstiftung (KBS). Berlin, 10.11.2007 |